Häufig gestellte Fragen

Die Schraubrohrprofile selbst sind nicht zulassungspflichtig. Da aber die Klemmverbindung einer Pfosten-Riegelkonstruktion durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt wird, sind die SR-Profile dort enthalten (abZ Z-14.4-444 “Klemmverbindung für das System Stabalux SR“).

Die Schraubrohre werden im Rollformverfahren aus beidseitig sendzimirverzinktem Bandstahl der Güte S280GD+Z hergestellt.

Die Zinkschicht beträgt ca. 20 μm je Seite. Dies entspricht einer gesamten Zinkauflage von 275 g/m²

Die Verwendung der Stahlsorte S280GD+Z nach EN 10326 ist nach DIN EN 1993-1-3 und DIN EN 1993-1-3/NA zulässig.

Die Schraubrohre unterscheiden sich von Rechteckhohlprofilen nur durch den integrierten Schraubkanal, d.h. das Tragverhalten entspricht dem der Hohlprofile.

Nach DIN EN 1993-1-3 wird bezüglich der Bemessung von Rechteckhohlprofilen auf EN 1993-1-1 und EN 1993-1-8 verwiesen. Damit können die Schraubrohre nach den technischen Regeln des EUROCODE 3 nachgewiesen werden.

Schweißnähte sind nach DIN EN 1993-1-8 auszuführen und zu bemessen. Dabei ist Abschnitt 4.14 “Schweißen in kaltgeformtem Bereichen“ zu beachten. Die verwendete Stahlgüte kann als AL-beruhigt eingestuft werden.

Sie haben Ihre Frage nicht gefunden?

Für den Fall, dass Ihre Frage noch nicht beantwortet werden konnte, senden Sie uns diese einfach per E-Mail zu.

Einer unserer Mitarbeiter wird sich zeitnah bei Ihnen melden und die Frage im Anschluss in unseren FAQ-Katalog mitaufnehmen.